Wasserrecht

Kanzlei für Wasserrecht in Oberösterreich

Wenn Sie in Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich nach einem erfahrenen Rechtsanwalt für Baurecht, Wasserrecht oder andere rechtliche Belange suchen, können Sie sich voll Vertrauen an unsere Anwaltskanzlei Dr. Herbert Hubinger wenden. Wir gehen an jede rechtliche Angelegenheit mit hoher Professionalität und Durchsetzungskraft heran.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

Unsere Anwaltskanzlei in Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich betreut seit der Gründung im Jahr 2014 zahlreiche Mandanten in unterschiedlichen juristischen Bereichen. Was uns auszeichnet ist unser umfangreiches Fachwissen und unsere Beharrlichkeit zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir entwickeln für jeden Fall ein maßgeschneidertes Lösungskonzept.

Schwerpunkte unserer Kanzlei

Dank unseres tiefgehenden juristischen Fachwissens in verschiedenen Rechtsgebieten können wir unsere Mandanten bestmöglich unterstützen. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht und decken auch andere Bereiche wie Schadenersatz, Strafsachen und Inkassowesen ab.

Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems für Anliegen im Wasserrecht

Die gesetzliche Grundlage

Wenn Sie eine Kanzlei für Wasserrecht suchen, sind wir in Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich gerne für Sie da. Das Wasserrecht ist keine Länder-, sondern eine Bundesangelegenheit und basiert auf der aktuellen Fassung des Wasserrechtsgesetztes von 1959, das durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU erweitert wurde. Aber auch andere Rechtsgebiete sind häufig betroffen, wenn es um wasserrechtliche Auseinandersetzungen und um Bewilligungen geht, zum Beispiel das Baurecht, das Abfallrecht oder das Lebensmittelrecht mit der Trinkwasserverordnung. Im Wasserbuch – vergleichbar mit dem Grundbuch – werden Wasserrechte und Wasserbenutzungsrechte eingetragen. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei für Wasserrecht jederzeit gerne zur Verfügung!

Unsere anwaltliche Unterstützung

Wenn sich auf Ihrem Privatgrund eine Quelle befindet, kann es sein, dass die Gemeinde beschließt, sie für die Trinkwassernutzung zu fassen. In dem Fall geht es für Sie um eine Entschädigung für eventuell zutreffende Nutzungseinschränkungen. Sehr häufig müssen wasserrechtliche Fragen geklärt werden, wenn Sie Baumaßnahmen am Ufer eines Gewässers planen. Auch die Entnahme von Kies muss erst gerichtlich bewilligt werden. Wir treten auch für Ihre Entschädigung ein, wenn aus Gründen der Wassernutzung eine Enteignung beschlossen wurde. Für weiterführende Fragen kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Wasserrecht!

Verfahren im Wasserrecht mit Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems

 

Beratung rund um das Baurecht

Wenn es um Bauprojekte geht, ist eine fundierte rechtliche Beratung unabdinglich. Als Rechtsanwalt für Baurecht unterstützen wir sowohl private Bauherren als auch Investoren und Bauunternehmen in sämtlichen juristischen Belangen. Im Vordergrund unseres Bemühens steht, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

 

Für Ihre Fragen oder eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer+43 7582 901156!

Ihr Anwalt Dr. Herbert Hubinger

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