Grundrechte & Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht und Ihre Grundrechte mit Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems

Die allgemeinen Rechte in der Verfassung

In der österreichischen Bundesverfassung, aber ebenso in den Verfassungen der Länder, sind auch die allgemeinen Rechte oder Grundrechte enthalten. Das Verfassungsgesetz spricht Ihnen das Recht zu, Klage zu erheben, wenn Ihre Grundrechte verletzt wurden. Wir beraten Sie gern dazu und stellen zunächst fest, in welcher Form eines Ihrer Rechte verletzt wurde. Wir dokumentieren den gesamten Vorgang und formulieren die Klageerhebung, um Sie dann vor Gericht zu vertreten.

Einige Beispiele

Ihr Recht auf Leben, auf Freiheit oder die Unverletzlichkeit Ihres Eigentums gilt als Selbstverständlichkeit. Aber gerade in der heutigen Zeit werden andere Rechte immer wichtiger, wie zum Beispiel die freie Meinungsäußerung oder das Recht auf freie Religionswahl. Es darf auch nicht ohne Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Ihre Wohnung von der Polizei durchsucht werden, und ebenso stellt eine Diskriminierung eine Rechtsverletzung dar. Wir beraten Sie gern in einem ersten Gespräch.

Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems – das Verfassungsrecht und die Grundrechte

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