Schadensersatz

Ihre Anwälte für Schadensersatz – Dr. Herbert Hubinger in Kirchdorf an der Krems

Amtshaftung und Schadensersatz

Die Amtshaftung bedeutet, dass ein Rechtsträger für Vermögens- oder Personenschäden haftet, wenn Personen – als Organe bezeichnet – in ihrem Auftrag Gesetze vollziehen, sich dabei aber rechtswidrig verhalten und dadurch jemandem Schäden zufügen. Rechtsträger können Gemeinden sein, Länder oder der Bund, aber auch Sozialversicherungsträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. So können Schäden zum Beispiel aus rechtswidrigen Flächenwidmungen oder Baugenehmigungen entstehen, die mit Geld beglichen werden müssen. Wenn Sie selbst als Geschädigter betroffen sind, setzen wir uns für Sie ein.

Ihr Schadensersatz nach einem Unfall

Ob ein Unfall auf der Skipiste geschieht oder im Straßenverkehr und Sie oder zum Beispiel Ihr Fahrzeug dabei geschädigt werden, haftet Ihr Unfallgegner, wenn ihm die Schuld nachgewiesen wird. Wir kümmern uns darum, dass Ihnen nicht nur materielle Schäden ersetzt werden, sondern auch Ihr Verdienstausfall, wenn Sie Verletzungen davongetragen haben. In einem solchen Fall kommen noch Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld dazu.

Dr. Herbert Hubinger in Kirchdorf an der Krems, wenn es um Schadensersatz geht