Schadenersatzrecht & Arzthaftung

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern

Ein Geschädigter kann von einem anderen nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Schadenersatz verlangen. Es ist daher wichtig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der prüft, welche Schäden (z. B. Sachschäden, Schmerzensgeld etc.) auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang zu ersetzen sind.

Die Kanzlei Dr. Hubinger verfügt über jahrelange Erfahrung und die entsprechenden Fachkenntnisse zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Arzthaftungsrecht und Patientenrecht – Rechtsanwalt Dr. Hubinger

Gerade im medizinischen Bereich können Fehler schwerwiegende Folgen haben. Unsere Kanzlei hat sich auf medizinrechtliche Fragen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Kunstfehlern oder die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht spezialisiert.

Unser Team geht mit einem hohen Maß an Fachwissen und Erfahrung an die Komplexität des Arzthaftungs- und Patientenrechts heran und vertritt die Mandanten – wenn notwendig – auch vor Gericht.