Verkehrsrecht

Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems, Ihr Vertreter im Verkehrsrecht

Vom Bußgeld bis zum Strafverfahren

Das Verkehrsrecht ist ein großer Bereich, in den zahlreiche Gesetze fallen. Der ordnungsgemäße Zustand Ihres Fahrzeugs kann dabei eine ebenso wichtige Rolle spielen wie ein unter Umständen fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr, das im schlimmsten Fall zum Tod eines an einem Unfall Beteiligten oder eines Passanten führen kann. Da viele Faktoren wesentlich sein können, nehmen wir zunächst eine erste Einschätzung vor, unabhängig davon, ob ein Bußgeldbescheid abgewehrt werden soll oder ob Sie einer Straftat bezichtigt werden und wir Sie daher als Strafverteidiger vertreten sollen.

Wir vertreten Ihre Rechte

Bei einer Geschwindigkeitsmessung von Hand können Fehler passieren, sodass ein Bußgeld unter Umständen abgewehrt werden kann. Werden Sie allerdings bei einer Routinekontrolle alkoholisiert am Steuer ‚erwischt‘, geht es nur noch um die Höhe der Strafe. Wir sind auch nach einem Unfall für Sie da, denn dabei geht es in erster Linie um die Klärung der Schuldfrage. Dabei spielen die Wetter-, Sicht- und Straßenbedingungen eine Rolle, aber auch der Zustand Ihres und des Gegners Fahrzeug und der Bereifung. Um all das zu klären, setzen wir uns für Sie ein.

Ihre Anwaltskanzlei im Verkehrsrecht, Dr. Hubinger in Kirchdorf an der Krems

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.